Bitte beachten Sie: Instandsetzungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden.
Nach Instandsetzungsarbeiten ist eine elektrische Sicherheitsgeräteprüfung (Schutzklasse 1) nach DIN VDE 0701 zwingend erforderlich!